Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Hallbergmoos/München, 21. November 2018 – Der Vorstand der STS Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen („Aktienrückkaufprogramm 2018/I“).

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/I sollen im Zeitraum vom 22. November 2018 bis zum 21. Mai 2019 insgesamt bis zu 50.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den Betrag von 1 Mio. Euro zugewiesen.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („Delegierten-VO“).

Das erworbenen Aktien können zum Zwecke der Reduzierung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der Aktien, zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandel- oder Optionsrechten, oder zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Organmitgliedern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft verwandt werden.

Entsprechend der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Mai 2018 darf bei einem Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft über die Börse der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/I dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten-VO Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten-VO unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten-VO und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2018/I enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm 2018/I kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2018/I zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 der Delegierten-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten-VO die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Internetseite (https://sts.group/) im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Stand des Rückkaufprogramms

Käufe
Datum Stückzahl Kurs/Preis
29.04.2019-03.05.2019 6.000 10,19
23.04.2019-26.04.2019 7.304 11,17
15.04.2019-18.04.2019 5.127  10,09
08.04.2019-12.04.2019 4.444 8,000
01.04.2019-05.04.2019 4.380 8,950
25.03.2019-29.03.2019 165 9,100
18.03.2019-22.03.2019 1.716 9,161
11.03.2019-15.03.2019 1.248 9,115
04.03.2019-08.03.2019 1.171 9,420
25.02.2019-01.03.2019 1.591 9,434
18.02.2019-22.02.2019 2.348 9,345
11.02.2019-15.02.2019 1.792 9,908
04.02.2019-08.02.2019 2.458 10,240
28.01.2019-01.02.2019 1.900 10,198
14.01.2019-18.01.2019 2.593 10,517
14.01.2019-18.01.2019 1.000 10,459
10.12.2018-16.12.2018 800 11,035
03.12.2018-09.12.2018 1.763 12,073
26.11.2018-02.12.2018 1.000 13,283
19.11.2018-25.11.2018 1.200 13,475
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